Übernahme der fachlichen Verantwortung als „Betriebsleiter“ nach Handwerkerordnung
Steuerung und Beaufsichtigung des Betriebsablaufs unter Sicherstellung der Rechtsvorschriften
Erstellung von Angeboten für technische Anlagen einschließlich Termin-, Budget- und Kostenplanung
Überwachung der Baustellen unter TKQ Aspekten und fachgerechte Abrechnung der erbrachten Leistung
Mitarbeiterdisposition
Durchführung von Ortsbegehungen
weniger ansehen